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Rechtliche Bedingungen für die Nutzung der Dayaa Spendenplattform und SaaS-Dienste
Stand: März 2026 · B2B-Software & SaaS-Dienste
(1) Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösungen sowie ergänzender technischer Dienste des Anbieters.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Rahmenbedingungen des Anbieters. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen vor.
(3) Die Software umfasst insbesondere eine Plattform zur digitalen Erfassung und Verwaltung von Spenden und sonstigen Vorgängen, zur technischen Anbindung externer Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister, zur Bereitstellung von Webformularen, zum Gerätemanagement sowie für Analyse-, Verwaltungs- und Berichtsfunktionen (nachfolgend „Dienste").
(4) Der Anbieter erbringt selbst keine Zahlungs- oder E-Geld-Dienste. Insbesondere nimmt der Anbieter keine für Kunden bestimmten Zahlungsbeträge entgegen, verwahrt diese nicht, führt keine Zahlungsvorgänge im eigenen Namen aus und zahlt keine für Kunden bestimmten Gelder aus.
(5) Soweit innerhalb oder im Zusammenhang mit den Diensten Zahlungsfunktionen zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Tätigkeit des Anbieters auf die Bereitstellung der hierfür erforderlichen technischen Infrastruktur, Software, Schnittstellen und Integrationsfunktionen.
(6) Die Lieferung von Hardware, Gehäusen und Zubehör ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Hierfür gelten die Besonderen Bedingungen für Hardware und Zubehör.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln, sofern die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(3) Soweit die Software die Anbindung oder Nutzung von Zahlungsfunktionen ermöglicht, stellt der Anbieter ausschließlich die technische Integration und Benutzeroberfläche zur Verfügung.
(4) Die eigentliche Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich durch einen oder mehrere externe Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleister auf Grundlage der zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister geltenden Vertragsbedingungen.
(5) Der Anbieter wird durch die technische Einbindung eines Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleisters weder selbst zum Zahlungsdienstleister noch zum kontoführenden Institut des Kunden.
(6) Ein Anspruch auf Abschluss oder dauerhafte Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem bestimmten externen Dienstleister besteht nicht.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Überlassung der Software an Dritte, eine Weitervermietung sowie ein Betrieb für Dritte sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
(3) Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerkonten und Zugangsdaten verantwortlich.
(1) Der Anbieter erbringt die Dienste mit der im Internet üblichen Sorgfalt und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Dienste für Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend zu unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mit angemessenem Vorlauf in Textform oder über die Plattform an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durch.
(3) Unaufschiebbare Maßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Wahrung der Systemintegrität oder zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben, darf der Anbieter auch ohne vorherige Ankündigung durchführen.
(4) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Unterbrechungen und Beeinträchtigungen, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen, insbesondere Störungen bei externen Dienstleistern, Rechenzentren, Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleistern, Telekommunikations- und Internetanbietern, Stromausfällen oder Störungen in der Infrastruktur des Kunden.
(5) Der Anbieter leistet Support im Umfang des vereinbarten Tarifs. Art, Umfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem Leistungsschein.
(6) Störungsmeldungen richtet der Kunde über die vom Anbieter benannten Kontaktwege an diesen. Der Kunde stellt die zur Eingrenzung der Störung erforderlichen Informationen bereit und wirkt bei der Fehlersuche mit.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Preisblatt beziehungsweise dem individuell vereinbarten Leistungsschein.
(2) Gebühren und Entgelte externer Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Hierzu können insbesondere Transaktionsgebühren, Gebühren für Zahlungsgeräte, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Mobilfunkleistungen oder sonstige Leistungen externer Anbieter gehören. Soweit solche Entgelte unmittelbar durch einen externen Dienstleister erhoben werden, richten sich Höhe, Fälligkeit und Abrechnung ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesem Dienstleister.
(4) Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann die Vergütung des Anbieters von einem externen Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleister im Namen des Anbieters eingezogen und von Auszahlungen an den Kunden einbehalten werden. Der Kunde erteilt hierzu die erforderlichen Anweisungen gegenüber dem Dienstleister. Der Anbieter erlangt hierdurch keine Verfügungsbefugnis über die für den Kunden bestimmten Gelder.
(5) Abonnementgebühren werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten ab Bereitstellung der Dienste. Er verlängert sich jeweils um weitere 24 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienste rechtswidrig nutzt oder trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für die Dauer von 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(2) Der Anbieter kann zur Erbringung seiner technischen Leistungen externe Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit solche Unternehmen personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Anbieters verarbeiten, werden sie nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Anforderungen als Auftrags- beziehungsweise Subauftragsverarbeiter eingebunden.
(3) Hiervon zu unterscheiden sind externe Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister, die personenbezogene Daten im Rahmen der Zahlungsabwicklung gegebenenfalls in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeiten. Für solche Verarbeitungen gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstleisters.
(4) Die technische Integration eines Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleisters durch den Anbieter begründet nicht automatisch eine Auftragsverarbeitung durch diesen Dienstleister für den Anbieter.
(1) Soweit der Kunde Zahlungsfunktionen über die Plattform nutzen möchte, ist er selbst dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegenüber dem jeweiligen externen Dienstleister zu erfüllen. Hierzu können insbesondere die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines eigenen Händler- oder Zahlungskontos, Identitäts- und Unternehmensprüfungen, die Bereitstellung erforderlicher Unterlagen sowie die Einhaltung der Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters gehören.
(2) Der Kunde bleibt Empfänger der für ihn bestimmten Zahlungen. Der Anbieter erlangt zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder wirtschaftliche Verfügungsbefugnis über die für den Kunden bestimmten Zahlungsbeträge.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Bedingungen des von ihm eingesetzten Zahlungs- oder E-Geld-Dienstleisters sowie die von diesem in Bezug genommenen Regelwerke einzuhalten. Hierzu gehören je nach Dienstleister insbesondere:
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass externe Dienstleister berechtigt sein können, Auszahlungen zurückzuhalten, Rücklagen zu bilden oder Konten zu sperren. Die hierdurch entstehenden Folgen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen und sämtliche für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen, steuerlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
(6) Verletzt der Kunde Pflichten nach diesem Paragraphen und führt dies zu Maßnahmen eines externen Dienstleisters gegenüber dem Anbieter, stellt der Kunde den Anbieter von hieraus entstehenden Ansprüchen und Kosten frei.
Der Anbieter stellt Software und technische Infrastruktur bereit, über die der Kunde Funktionen externer Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister technisch anbinden und nutzen kann.
Der Anbieter erbringt keine Zahlungs- oder E-Geld-Dienste und übernimmt insbesondere nicht die Annahme, Verwahrung, Weiterleitung, Überweisung, Auszahlung oder Abrechnung von Geldern als Zahlungsdienstleister.
Zahlungsvorgänge werden ausschließlich durch den vom Kunden beziehungsweise für den jeweiligen Zahlungsvorgang eingesetzten externen Dienstleister verarbeitet.
Soweit für die Nutzung der Zahlungsfunktionen ein eigenes Vertragsverhältnis oder Konto bei einem Dienstleister erforderlich ist, kommt dieses Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Für dieses Vertragsverhältnis gelten ausschließlich dessen Bedingungen, einschließlich der dort getroffenen Regelungen zu anwendbarem Recht, Gerichtsstand und Beschwerdeverfahren.
Für den Kunden bestimmte Gelder werden vom Anbieter weder entgegengenommen noch auf eigenen Konten verwahrt oder gesammelt.
Der Anbieter erhält keine Verfügungsbefugnis über die für den Kunden bestimmten Gelder.
Auszahlungen erfolgen nach Maßgabe des jeweiligen Dienstleisters auf das dort für den Kunden geführte Zahlungs- oder E-Geld-Konto oder auf ein anderes vom Kunden gegenüber dem Dienstleister wirksam bestimmtes Auszahlungskonto.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein externer Dienstleister
Sperrungen, Prüfungen, Transaktionslimits, Rücklagen, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige Entscheidungen eines externen Dienstleisters liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
Rückerstattungen, Rückbuchungen, Chargebacks, Zahlungsreklamationen und vergleichbare Vorgänge richten sich nach den Bedingungen des jeweils eingesetzten Dienstleisters.
Soweit die Software hierfür technische Funktionen bereitstellt, dienen diese ausschließlich der technischen Übermittlung oder Verwaltung entsprechender Vorgänge. Die Bereitstellung einer solchen Funktion macht den Anbieter nicht zum Zahlungsdienstleister und begründet keine Verpflichtung, einen Zahlungsvorgang selbst durchzuführen oder rückabzuwickeln.
Externe Dienstleister können ihre technischen Schnittstellen, Funktionen, Sicherheitsanforderungen, Gebühren, Vertragsbedingungen oder unterstützten Zahlungsmethoden ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die technische Integration entsprechend anzupassen, soweit dies für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität erforderlich ist.
Stellt ein externer Dienstleister seine Leistungen ein oder entzieht er dem Anbieter den Zugang zu seinen Schnittstellen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Integration nach vorheriger Information des Kunden einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Fortführung einer bestimmten Integration besteht nicht.
(1) Für Störungen, Verzögerungen, Ablehnungen oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines externen Dienstleisters oder eines sonstigen externen Dienstes entstehen, haftet der Anbieter nicht. Dies gilt insbesondere für die Ablehnung oder Verzögerung von Zahlungsvorgängen, Auszahlungen, Rückbuchungen, Sicherheitsprüfungen, Kontosperrungen oder technische Störungen externer Systeme.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden durch eine vom Anbieter zu vertretende fehlerhafte technische Integration, Konfiguration oder Datenübermittlung verursacht wurde.
(3) Im Übrigen gilt § 7 der Allgemeinen Rahmenbedingungen. Die gesetzlich zwingenden Haftungstatbestände bleiben unberührt.
(1) Die innerhalb der Software dargestellten Zahlungsinformationen können auf Daten beruhen, die durch externe Dienstleister bereitgestellt werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Informationen, die von externen Systemen fehlerhaft oder unvollständig übermittelt wurden, soweit der Anbieter die fehlerhafte Übermittlung nicht zu vertreten hat.
(2) Die Software dient der technischen Erfassung, Verwaltung und Darstellung entsprechender Informationen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart, übernimmt der Anbieter keine steuerliche oder rechtliche Prüfung, ob ein Zahlungsvorgang als steuerbegünstigte Spende anzuerkennen ist oder ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung vorliegen.
(4) Die Verantwortung für die Ausstellung und inhaltliche Richtigkeit von Zuwendungsbestätigungen und sonstigen steuerlich relevanten Nachweisen liegt beim Kunden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Zahlungsvorgängen an Selbstbedienungsterminals regelmäßig keine Identitätsdaten der zahlenden Person erhoben werden und die Ausstellung personalisierter Zuwendungsbestätigungen daher nicht in allen Fällen möglich ist.
(1) Soweit die Dienste des Anbieters technische Funktionen im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen bereitstellen, ist die Tätigkeit des Anbieters auf technische Software-, Infrastruktur-, Datenverarbeitungs-, Kommunikations-, Integrations- und Unterstützungsleistungen beschränkt.
(2) Der Anbieter beabsichtigt nicht, Zahlungs- oder E-Geld-Dienste im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung zu erbringen. Insbesondere gelangen die im Rahmen von Zahlungsvorgängen übertragenen Gelder zu keinem Zeitpunkt in den Besitz oder die Verfügungsgewalt des Anbieters.
(3) Die Zahlungsabwicklung und die hierfür erforderlichen regulierten Zahlungs- und E-Geld-Dienste werden durch externe Dienstleister erbracht.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Rahmenbedingungen des Anbieters, insbesondere die dortigen Regelungen zu Vergütung, Haftung, höherer Gewalt, Änderungen der Bedingungen, Rechtswahl und Gerichtsstand.
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