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Rechtliche Bedingungen für die Nutzung der Dayaa Spendenplattform und SaaS-Dienste
Stand: März 2026 · B2B-Software & SaaS-Dienste
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Dayaa Tech Solution UG (haftungsbeschränkt), Neu-Isenburg, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"), und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen sowie ergänzenden Diensten des Anbieters.
Die Software des Anbieters umfasst eine Plattform zur digitalen Spendenerfassung und -verwaltung, einschließlich kontaktloser Zahlungsabwicklung, Web-Spendenformulare, Gerätemanagement sowie damit verbundener Analyse- und Berichts-funktionen (nachfolgend „Dienste").
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Angebote des Anbieters sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die tatsächliche Bereitstellung des Dienstes zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif (nachfolgend „Leistungsschein"). Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln, sofern die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Die Dienste werden wahlweise als cloudbasierte Webanwendung (SaaS, gehostet durch den Anbieter) oder als On-Premise-Installation (auf der Infrastruktur des Kunden) bereitgestellt. Umfang und Bedingungen der jeweiligen Bereitstellungsart werden im Leistungsschein festgelegt.
Die SaaS-Variante ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Software über das Internet mittels Browser oder dedizierter App. Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur einschließlich Hosting, Verfügbarkeit und laufender Pflege bereit. Der Kunde erhält kein Recht zur Installation oder zur Bearbeitung des Quellcodes.
Bei der On-Premise-Variante überlässt der Anbieter dem Kunden das Recht zur Installation und Nutzung der Software auf dessen eigenen Systemen. Wartung, Updates und Datensicherung liegen – sofern nicht gesondert vereinbart – in der Verantwortung des Kunden.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen dieser AGB und des Leistungsscheins zu nutzen.
Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Nutzungsumfang (z.B. Anzahl der Geräte, Nutzer, Transaktionsvolumen) beschränkt. Eine Überschreitung des Nutzungsumfangs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und kann zusätzliche Vergütung auslösen.
Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden stehen keine über die in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Rechte hinausgehenden Nutzungsrechte zu.
Dem Kunden ist es untersagt, die Software (i) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt; (ii) zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln; (iii) an Dritte zu vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise zu überlassen; (iv) zu veränderten Versionen zu verarbeiten oder darauf aufbauende Werke zu erstellen.
Für die On-Premise-Variante gilt: der Kunde darf Sicherungskopien in dem gesetzlich zulässigen Umfang anfertigen.
Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisblatt des Anbieters bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsschein. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abonnementgebühren werden monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, je nach gewähltem Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Bereitstellung der Dienste bzw. dem vereinbarten Startdatum.
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung ausgeübt werden muss.
Etwaige Kosten für Hardware (Geräte), SIM-Karten, Zahlungsabwicklungsgebühren (z. B. SumUp-Transaktionsgebühren) oder Drittanbieter-Dienste sind nicht im Abonnementpreis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt oder direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter abgerechnet.
Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Fristsetzung berechtigt, den Zugang zu den Diensten vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während einer Zugangssperrung bestehen.
Verträge werden für die im Leistungsschein vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine gesonderte Laufzeit vereinbart wurde, gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat.
Ein monatliches Abonnement kann mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ein jährliches Abonnement kann mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Die Kündigung ist an die im Impressum des Anbieters oder im Leistungsschein angegebene Kontaktadresse zu richten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen wesentliche Nutzungsbedingungen verstößt oder in die Insolvenz gerät.
Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten innerhalb von dreißig (30) Tagen endgültig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren. Der Anbieter stellt für die SaaS-Variante eine Datenexportfunktion bereit.
Der Anbieter strebt für die SaaS-Dienste eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an, gemessen an der Außenschnittstelle des Rechenzentrums (nachfolgend „Ziel-Verfügbarkeit"). Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen (höhere Gewalt, Drittanbieterausfälle etc.).
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und finden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr MEZ) statt.
Für die On-Premise-Variante übernimmt der Anbieter keine Verfügbarkeitsgarantie, da die Betriebsumgebung vom Kunden verantwortet wird.
Support wird während der regulären Geschäftszeiten per E-Mail und – je nach vereinbartem Supportpaket – auch telefonisch oder über ein Ticketsystem bereitgestellt. Reaktionszeiten und Eskalationsstufen richten sich nach dem im Leistungsschein vereinbarten Supportlevel.
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser AVV ist Bestandteil des Vertrages.
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Spenderdaten über die Plattform des Anbieters im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, erfolgt. Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung besitzt.
Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Vernichtung zu schützen. Einzelheiten sind der Sicherheitsrichtlinie des Anbieters zu entnehmen, die auf Anfrage bereitgestellt wird.
Der Anbieter ist berechtigt, Subauftragsverarbeiter einzusetzen, insbesondere für Zahlungsabwicklung (z. B. SumUp), Hosting und technischen Betrieb. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen im Kreis der Subauftragsverarbeiter informiert.
Der Anbieter speichert und verarbeitet Daten bevorzugt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Soweit eine Datenübermittlung in Drittländer erforderlich ist, werden geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO sichergestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, (i) die für die Nutzung der Dienste erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, kompatible Hardware, Drittanbieterkonten) auf eigene Kosten sicherzustellen; (ii) Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben; (iii) den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugangsdaten bestehen.
Der Kunde darf die Dienste ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken nutzen und ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere im Bereich Zahlungsverkehr, Datenschutz und gemeinnütziges Recht (soweit anwendbar).
Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seinen Account vorgenommen werden, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
Bei der On-Premise-Variante ist der Kunde verpflichtet, vom Anbieter bereitgestellte Sicherheits-Updates und Patches zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bereitstellung, einzuspielen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Unterlassen von Updates entstehen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im letzten Vertragsjahr vom Kunden gezahlten Vergütungen.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für (i) mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden; (ii) Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden entstehen; (iii) Ausfälle von Drittanbieter-Diensten (z. B. Zahlungsdienstleister, Mobilfunknetze) außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software die spezifischen Anforderungen des Kunden erfüllt oder mit allen Systemen des Kunden kompatibel ist, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter stellt die Dienste im Wesentlichen frei von Sach- und Rechtsmängeln bereit. Als Mangel gilt eine erhebliche Abweichung von der im Leistungsschein oder in der Produktdokumentation beschriebenen Funktionalität.
Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung, in nachvollziehbarer Weise schriftlich beim Anbieter anzuzeigen (Mangelanzeige). Eine verspätete Mangelanzeige kann zur Einschränkung der Gewährleistungsrechte führen.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Mängelbeseitigung nach eigener Wahl entweder Nachbesserung (Fehlerbehebung) oder Ersatzlieferung (neue Version / Patch) zu leisten. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf Handlungen des Kunden, auf der Infrastruktur des Kunden, auf Drittanbieter-Schnittstellen oder auf höherer Gewalt beruhen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Dokumentationen, Preismodelle, Kundendaten, Sourcecode und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Pflichtverstoß beruht; (ii) der empfangenden Partei bereits bekannt waren; (iii) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht zur Verfügung gestellt wurden; (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden und in Marketingmaterialien, auf der eigenen Website oder in Präsentationen zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
Eine weitergehende Werbung mit Kundendaten, insbesondere die Veröffentlichung von Fallstudien, Testimonials oder detaillierten Nutzungsszenarien, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters (Neu-Isenburg).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die ihr dem Sinn und Zweck nach nächstkommende wirksame Regelung als vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
Diese AGB stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Im Falle von Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Version maßgeblich.
Dayaa Tech Solution UG (haftungsbeschränkt)
Neu-Isenburg, Deutschland
Hinweis: Diese AGB dienen als Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es wird empfohlen, diese Bedingungen vor Verwendung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und beantwortet alle Ihre Fragen zu unseren Vertragsbedingungen und Dienstleistungen.